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Informationen zur psychotherapeutischen Hilfe |
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Psychisches Leiden ist kein Einzelfall. Die folgenden Zahlen zeigen, wie viele Menschen
davon betroffen sind:
Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit etwa 400 Millionen
Menschen von einer ernsten psychischen Erkrankung (wie z.B. der Depression) betroffen.
Die Zahl der allgemein Psychotherapie-Bedürftigen wird noch höher geschätzt.
Allein in Deutschland befinden sich mittlerweile rund 250.000 Kassen-Patienten in
psychotherapeutischer Behandlung. Für eine Psychotherapie sprechen verschiedenste
Gründe.
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Während die Hilfestellung eines Psychotherapeuten in den USA als so selbstverständliche
Service-Leistung gilt wie die eines Frisörs, geistern in vielen deutschen Köpfen häufig
noch dubiose Vorstellungen von Art und Wirkungsweise der Psychotherapie herum.
Viele Betroffene wissen nicht, daß sie einen gesetzlichen Anspruch auf
psychotherapeutische Hilfe haben. Seit einigen Jahren können Patienten den Therapeuten
ihrer Wahl direkt aufsuchen, ohne daß ein Arzt sie dorthin überweisen muß.
Doch wie findet man unter den 20.000 niedergelassenenen
Psychotherapeuten
den oder die Richtige?
Listen mit Psychotherapeuten vor Ort stellen die jeweiligen Krankenkassen auf Anfrage
zur Verfügung; ebenso wie die Landes- und Bezirksstellen der Kassenärztlichen
Vereinigung.
Einen kostenlosen Telefon-Service zur Therapeuten-Suche
bietet der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) an.
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Die ersten fünf Gesprächstermine beim Psychotherapeuten, sogenannte "probatorische
Sitzungen", dienen Patient und Therapeut zum gemeinsamen Kennenlernen und dazu, das
weitere Vorgehen zu besprechen. Diese Stunden werden in jedem Fall von der Krankenkasse
bezahlt.
Fühlt sich der Patient bei seinem Therapeuten nicht wohl, sollte er möglichst
frühzeitig einen anderen aufsuchen - ein solcher Wechsel wie im beschriebenem Fall
ist auch aus Sicht der kostenerstattenden Kasse sinnvoll und legitim. Bei einer
erneuten Kostenerstattung der fünf anfänglichen Sitzungen dürfte es also keine
Probleme geben.
Für alle weiteren Sitzungen stellt der Therapeut direkt einen Antrag an die Krankenkasse.
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Folgende Therapieverfahren sind bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und
werden nach Prüfung des therapeutischen Gutachtens übernommen: |
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Die Privaten Krankenkassen verfahren bei der Kostenübernahme für psychotherapeutische
Leistungen meist ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen, allerdings in
unterschiedlichem Umfang. Wer privat versichert ist, sollte sich auf jeden Fall vor
Beginn einer Psychotherapie bei seiner Kasse erkundigen!
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Vielen Betroffene verlangt der direkte Weg zum Therapeuten viel Mut ab. Gerade in
akuten Krisensituationen kann es hilfreich sein, zunächst die kostenlosen
Beratungsangebote der Evangelischen und Katholischen Kirche zu nutzen. Hier arbeiten
neben Sozialpädagogen häufig auch psychologisch ausgebildete Berater.
Gerne steht in einer solchen Situation unsere Familientherapeutin Eva-Maria Hesse
zu den angegeben Zeiten am
umstaendehalber-Sorgentelefon
zur Verfügung.
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letzte Änderung (21.01.2008 12:32:04) |