Vaterschaftstest vor der geburt und unterhalt - dringend! Antwort schreiben | zurück zum forum
 
   
von ina am 28.02.2010 08:34:36
 
liebes team von umstaendehalber,

der vater meines kindes (bin in der 12. woche) hat mich direkt nach der nachricht, daß ich schwanger bin, verlassen. er möchte nichts mehr mit mir oder mit seinem kind zu tun haben.

abgesehen von dem emotionalen kummer und den ängsten, wie es zu schaffen ist, mich ganz allein um das kind zu kümmern, habe ich auch ganz profane materielle sorgen und hoffe inständig, daß ihr mir helfen könnt - habe keinerlei geld für einen anwalt!!!

1. der vater hat zwei erwachsene kinder (über 25 jahre alt), die beide studieren, und eine exfrau, der er unterhalt zahlt. er ist der meinung, daß beide erwachsenen kinder unterhaltsberechtigt sind - ich denke das nicht, da sie über 25 sind und nicht in einer berufsausbildung im schulischen sinne, sondern im studium, das allerdings die erstausbildung ist (keine lehre vorher gemacht). werden die erwachsenen kinder bei der unterhaltsberechnung für mein baby als unterhaltsberechtigte angerechnet (wichtig für die einstufung in die düsseldorfer tabelle) oder nicht? kann er die private krankenversicherung für die erwachsenen kinder, die er zahlt, von seinem nettoeinkommen abziehen oder nicht?

2. da ich schon absehen kann daß er die vaterschaft nicht freiwillig anerkennen wird und wir uns über den unterhalt streiten werden, möchte ich bereits vor der geburt eine beistandschaft beim jugendamt beantragen. da es sich bei mir um eine risikoschwangerschaft handelt, wird in ein paar wochen eine fruchtwasseruntersuchung gemacht - kann das jugendamt (auf meinen wunsch) in rahmen der beistandschaft einen vaterschaftstest anhand der ergebnisse der fruchtwasseruntersuchung anordnen, wenn er nicht vorher freiwillig die vaterschaft anerkennt? wer zahlt diesen?

3. durch meine finanzielle situation bin ich darauf angewiesen, bereits 6 monate nach der geburt wieder arbeiten zu gehen. daher brauche ich ab diesem zeitpunkt eine tagesmutter/ hort. muß sich der vater an den kosten beteiligen? oder wird man wirklich dafür bestraft, daß man wieder arbeiten geht und bekommt nichts vom vater, der im falle des zu-hause-bleibens ja betreuuungsunterhalt zahlen müßte?

ich bitte wirklich dringend um antworten, das jugendamt konnte mit die obenstehenden fragen nicht beantworten und ich bin finanziell wirklich darauf angewiesen, daß die fragen zu vaterschaftsfeststellung und unterhalt VOR der geburt geklärt werden, da ich nur vom unterhaltsvorschuß, elterngeld und kindegreld auf keinen fall meine lebenshaltungskosten bestreiten kann.

vielen, vielen dank für ihre mühe beim beantworten meiner fragen!

es grüßt euch
ina  
 
 
 
 
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