ich habe nun mit unserer Anwältin sprechen können.
Soweit die ARGE Leistungen erbringt, gehen Unterhaltsansprüche gegen Dritte auf diese gesetzlich über.
Häufig wird dann der Unterhaltsanspruch auf die ursprünglichen Unterhaltsgläubiger zurückübertragen, die dann im Rahmen einer Klage die Unterhaltsansprüche im eigenen Namen verbunden mit einem Antrag auf Zahlung an die Bundesagentur geltend machen.
Selbstverständlich hat die Bundesagentur dann Anspruch auf Unterrichtung über den Stand des gerichtlichen Verfahrens. Eine Übermittlung der Gerichtsakte durch das Gericht erachte ich jedoch unter datenschutzrechtlichen Erwägungen für bedenklich.
Ich bitte Sie daher dringend mit Ihrem Anwalt darüber zu sprechen.