das freut uns sehr...bezüglich des Aufenthaltsbestimmungsrecht, das ein Teil der elterlichen Sorge ist, gilt im allgemeinen, dass bei gemeinsamen Sorgerecht keiner der beiden aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern berechtigt ist, dass Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils dauerhaft an einen neuen Wohnort zu verbringen.
Das Jugendamt kann Ihnen in Ihrem persönlichen Fall nähres sagen.
Wir wünschen Ihnen ganz viel Kraft! Grüße vom Team Umstaendehalber