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Details zu:   Warum will mich mein Papa nicht sehen?
 
22.11.2007 Welt Online - http://www.welt.de/berlin/article1384649/Mama_warum_will_mich_mein_Papa_nicht_sehen.html



21. November 2007, 10:50 Uhr Von Miriam Hollstein

Prozess
"Mama, warum will mich mein Papa nicht sehen?"
Kann der Staat Eltern zum Umgang mit dem eigenen Kind zwingen? Ja, entschied das Oberlandesgericht Brandenburg Anfang 2004. Es verpflichtete einen Vater, sich regelmäßig mit seinem unehelichen Sohn zu treffen. Dagegen klagt der Mann heute vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ein verheirateter Mann hat eine Affäre. Als die Frau schwanger wird, beendet der Mann das Verhältnis. Nach der Geburt des Sohnes zahlt er zwar Unterhalt, einen Kontakt zum Kind lehnt er jedoch ab - eine nicht ungewöhnliche Geschichte. Doch was diese besonders macht ist der Umstand, dass die Mutter das Verhalten des Mannes nicht akzeptiert und ihn verurteilen lassen will, sein Kind zu treffen.

Am heutigen Mittwoch beschäftigt sich deshalb das Bundesverfassungsgericht mit den Folgen der Affäre zwischen der gelernten Textilfacharbeiterin Camilla P. aus Brandenburg und dem Lastwagenfahrer Dirk B. Experten gehen davon aus, dass der Fall Signalwirkung haben dürfte. Im Kern geht es um die Frage: Darf der Staat einen Mann dazu zwingen, sein Kind zu sehen? Camilla P. und Dirk B. kennen sich aus Schulzeiten. Eine Affäre sei aber erst daraus geworden, als beide Anfang 20 waren, erzählt die heute 41-jährige Frau. Weil B. damals jedoch bereits mit seiner späteren Frau liiert gewesen sei, sei die Beziehung nie über eine Affäre hinausgegangen. P. zufolge traf man sich auch dann weiter, als B. verheiratet war und mit seiner Frau zwei Kinder bekam. Auch sie selbst bekam zwei Söhne von anderen Männern; die Beziehungen hielten nicht. 1998 wurde P. von Dirk B. schwanger. Ungewollt, sagt sie. Den Kindsvater informierte sie erst im siebten Monat über die Schwangerschaft. Er war entsetzt und wollte das Kind zur Adoption freigeben. Das wollte Camilla P. nicht.
Im Februar 1999 kam Sohn Fernando zur Welt. Dirk B. erkannte die Vaterschaft an und zahlte Unterhalt. Den Kontakt zu Kind und Mutter lehnte er ab. Auf die Briefe und Fotos von seinem Sohn, die ihm Camilla P. gelegentlich hinter den Scheibenwischer seines Lastwagens klemmte, reagierte er nicht. Enttäuscht verklagte Camilla P. Dirk B. auf Umgang mit seinem Kind. "Ich wollte, dass er seinen Sohn wenigstens ab und zu sieht", sagt sie.
Bei ihrer Klage konnte sie sich auf Paragraf 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches berufen. Dort heißt es in Absatz 1: "Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt." Meist sind es unverheiratete Väter, die nach der Trennung verzweifelt um das Recht auf Umgang mit ihren Kindern kämpfen. Dass eine Mutter den Expartner dazu zwingen möchte, kommt selten vor.
Dirk B. muss sein Kind alle vier Monate unter psychologischer Aufsicht treffen
Im Fall Camilla P. wies das Amtsgericht im November 2000 die Klage ab. Angesichts der ablehnenden Haltung des Antraggegners entspreche ein Kontakt nicht dem Kindeswohl. Auch den Einwand von Dirk F., ein Kontakt gefährde seine nur mit Mühe gerettete Ehe, fand das Gericht nachvollziehbar. Das Oberlandesgericht Brandenburg, an das sich Camilla P. danach wandte, sah das anders. Am 21. Januar 2004 urteilte es: "Das subjektive Recht des Kindes auf Umgang besteht auch dann, wenn der (nicht eheliche) Vater den Kontakt nachhaltig ablehnt." Auch der Ehefrau des Beklagten sei zuzumuten, dass ihr Mann seinen Sohn regelmäßig sehe. Im Urteil wird Dirk B. aufgefordert, sein Kind alle vier Monate unter psychologischer Aufsicht zu treffen. Sollte er dem nicht nachkommen, könne ihm ein Zwangsgeld angedroht werden.

Dirk B. sah in dieser Androhung einen Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte. So kam der Fall vor das Bundesverfassungsgericht. Bei der Verhandlung ist B. jedoch nicht anwesend. "Er will endlich mit dem Fall abschließen", sagt seine Anwältin Heike Hase. Nicht die Umgangspflicht ihres Mandanten will sie vor dem Verfassungsgericht anfechten, sondern deren erzwungene Vollstreckung durch den Staat. "Man kann nicht durch Zwangsgeld erreichen, dass Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen", sagt Hase. Eine Auffassung, die der Verein Väteraufbruch nicht teilt, der dafür kämpft, dass Kinder nach der Trennung mit beiden Eltern Umgang haben können. Das Bundesverfassungsgericht bat den Verein um eine Stellungnahme. "Für die Entwicklung eines Kindes ist es ausschlaggebend, das es seinen Vater kennt und nicht mit einem Fantasiegebilde aufwächst", sagt Ulrich Mueller von Väteraufbruch. Studien hätten gezeigt, dass der Kontakt zum Vater auch dann positiv für das Kind sei, wenn der Vater zunächst ablehnend reagiere.

Camilla P. distanziert sich inzwischen von ihrer Klage. "Ich bin der Sache müde", sagt sie. Sie sei zur Einsicht gelangt, "dass das mit Zwang nichts wird". Fernando ist jetzt acht Jahre alt. Nur zweimal hat er seinen Vater gesehen. Einmal als Zweijähriger beim Prozess vor dem Oberlandesgericht. Das zweite Mal trafen sie sich zufällig auf der Straße. Der Vater wechselte schnell die Seite. Hinterher fragte Fernando seine Mutter, was er in letzter Zeit öfter fragt: "Mama, warum will mich mein Papa nicht sehen?"


 
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