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Details zu:   Eltern-Kind-Kuren Pflichtleistung der Krankenkasse
 
25.04.2007 Pressemitteilung Nr. 178/2007
Veröffentlicht am 30.03.2007
Thema: Familie



Ursula von der Leyen: "Kinder brauchen gesunde Eltern"

Zugang zu Eltern-Kind-Kuren ab 1. April 2007 Pflichtleistung der Gesetzlichen
Krankenkassen

"Kinder brauchen gesunde und ausgeglichene Eltern", sagt Bundesfamilienministerin
Ursula von der Leyen. "Viele Mütter und Väter fühlen sich jedoch angesichts der
gleichzeitigen Verantwortung für eine fürsorgliche Erziehung, den Haushalt, die
Pflege älterer Angehöriger und die Sorge für den Partner so sehr belastet, dass
die Gesundheit darunter leidet. Diese Gefahr besteht insbesondere dort, wo Mütter
beim täglichen Balanceakt um die Organisation des Familienlebens auf sich alleine
gestellt sind. Wer Verantwortung für Kinder trägt, muss in besonderem Maße auf
seine Gesundheit achten. Deswegen freue ich mich, dass es stark belastete junge
Eltern von heute an leichter haben, unter fachlicher Anleitung neue Kraft für den
anstrengenden Alltag zu tanken", so von der Leyen.

Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter und Kinder sind ab
dem 1. April Pflichtleistungen der Krankenkassen. Kassen, die die Gesundheit
junger Eltern fördern, erhalten in Zukunft über den Risikostrukturausgleich einen
Ausgleich von Kassen, die wenig Eltern-Kind-Kuren bewilligen. "Gute und schnelle
Hilfsangebote für erschöpfte Mütter und Väter werden jetzt zu einem echten
Wettbewerbsvorteil für die Kassen. Das zahlt sich auch langfristig aus, weil
dadurch schwerwiegenden Erkrankungen von Eltern vorgebeugt wird", sagt die
Bundesfamilienministerin. Der Zugang zu so genannten Mutter- oder
Vater-Kind-Kuren mit einem ganzheitlichen Therapiekonzept, das genau auf die
besonderen Belange von "Müttern und Vätern in Familienverantwortung" abgestimmt
ist, wird so einfacherer und leichter. Ein Zusatz im Gesetz stellt nun klar, dass
das Prinzip "ambulant vor stationär" bei Mutter-/Vater-Kind-Kuren nicht anwendbar
ist. In der Vergangenheit hatten viele Eltern mit angegriffener Gesundheit
Probleme, weil ihre Anträge auf Bewilligung solcher Leistungen zunächst
abgewiesen wurden.

Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen, die von Müttern allein oder aber von
Müttern oder Vätern gemeinsam mit ihren Kindern in Anspruch genommen werden
können, werden seit vielen Jahren beispielsweise in bundesweit 87 Einrichtungen
des Müttergenesungswerkes angeboten. Außerdem gibt es rund 67
privatwirtschaftliche oder den Krankenkassen zugehörige Mutter- und
Vater-Kind-Kliniken.

Die 1.400 wohnortnahen Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes bei den
Wohlfahrtsverbänden leisten kostenlos schnelle und unbürokratische Hilfe, wenn es
um das Stellen von Anträgen geht. Hinweise zur nächstgelegenen Beratungsstelle
sind am Kurtelefon unter
030-330029-29 oder unter www.muettergenesungswerk.de
erhältlich.

Weiterführende Informationen zur gesundheitlichen Vorsorge und Betreuung für
Familien bietet die Website www.familien-wegweiser.de
.



Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: info@bmfsfjservice.bund.de
Internet: http://www.bmfsfj.de


Das Team von umstaendehalber e.V.
 
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