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| 20.06.2006 |
Folgende Änderungen gelten beim Arbeitslosengeld II ab 1. Juli 2006:
Rechtsstand 1. Juli 2006
Der Bundestag hat am 17. Februar 2006 Änderungen des Arbeitslosengeldes II beschlossen. Die Änderungen sind im Bundesgesetzblatt vom 30. März 2006 bekannt gemacht.
Bei ihren Eltern wohnende arbeitslose Jugendliche erhalten ab 1. Juli 2006 nur noch 80 Prozent (276 €) ALG II. Wenn sie aus dem Haushalt der Eltern ausziehen wollen, müssen sie vom 1. April 2006 an zuvor einen Antrag auf Umzug stellen, der einer Genehmigung bedarf. Jugendliche, die bis zum 17. Februar 2006 eine eigene Wohnung bezogen haben, müssen grundsätzlich nicht zu den Eltern zurück. Es ist allerdings möglich, dass Jugendliche mit einer eigenen Bedarfsgemeinschaft, die umziehen wollen, an die Eltern zurückverwiesen werden, da nicht nur der Erstauszug, sondern auch weitere Umzüge genehmigungspflichtig sind.
Außerdem beschloss der Bundestag, dass das ALG II vom 1. Juli 2006 an bundesweit einheitlich monatlich 345 € beträgt und dass der Rentenbeitrag ab dem 01.01.2007 von derzeit 78 € auf 40 € abgesenkt wird.
Das Team von umstaendehalber e.V. ...zurück |
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