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| 02.02.2006 |
Auszug aus der Pressemitteilung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
vom Di 31.01.2006
"Alle Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können künftig deutlich mehr Geld von der Steuer absetzen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft Arbeitsplätze", so von der Leyen. Denn wenn Familien künftig jährlich 4000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen könnten, lohne es sich, die Tagesmutter aus der Schwarzarbeit zu holen, ist von der Leyen überzeugt. "Alleinerziehende haben es künftig viel leichter, weil sie mehr Geld von der Steuer absetzen können. Der Vorschlag differenziert unterschiedliche Lebensmodelle:
Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind: Der Großteil ihrer Kinderbetreuungskosten, nämlich zwei Drittel der Kosten, können bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr und Kind von der Steuer abgesetzt werden. Ein Drittel der gesamten Betreuungskosten werden künftig von den Familien selbst getragen. Rechenbeispiel 1: Die Betreuungskosten betragen jährlich 6000 Euro. Davon kann die Familie 4000 Euro von der Steuer absetzen, 2000 Euro trägt sie selbst. Rechenbeispiel 2: Die Betreuungskosten betragen insgesamt 1000 Euro. 666 Euro kann die Familie von der Steuer absetzen, 333 Euro trägt die Familie selbst. . Alleinerziehende und Doppelverdienerpaare werden gleich behandelt. Auch die Alleinerziehenden stehen besser mit der Drittellösung als bisher da. Im Steuergesetz werden diese Kosten als Werbungskosten berücksichtigt.
Anmerkung von umstaendehalber e.V.:
Dieses Gesetz muss noch verabschiedet werden. Aber jetzt schon alle Belege sammeln! Geplant ist die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre rückwirkend vom 1. Januar 2006!
Das Team von umstaendehalber e.V.
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