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| 12.09.2005 |
Pressemitteilung
Kinderzuschlag nicht geeignet als Maßnahme zur Bekämpfung von Armut bei Alleinerziehenden - bisher nur UVG wirksam
Anfang des Jahres 2005 wurde mit dem Kinderzu-schlag eine neue familienpolitische Transferleistung eingeführt. Danach erhalten Eltern für ihre Kinder zeitlich befristet Leistungen von bis zu 140 Euro pro Monat. Voraussetzung ist, dass sie mit ihrem Ein-kommen ihren eigenen Bedarf, aber nicht den ihrer Kinder decken können. Mit dem Kinderzuschlag sollten bis zu 150.000 Kinder aus der Armut geholt werden.
Acht Monate nach seiner Einführung hat das BMFSFJ erste Ergebnisse zur konkreten Wirkungs-weise des Kinderzuschlags vorgelegt. Die Ergebnis-se sind ernüchternd. In erster Linie erhalten Paarfa-milien mit mehreren Kindern den Kinderzuschlag. Alleinerziehende sind als eine von Armut am stärks-ten betroffene Personengruppe von dieser Leistung faktisch ausgeschlossen.
Die häufigsten Ursachen für Armut bei Alleinerzie-henden sind ausbleibende oder unzureichende Un-terhaltszahlungen. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unverständlich, dass das Unterhaltsvor-schussgesetz (UVG) nach Plänen des Landes Schleswig-Holstein erneut in Frage gestellt werden soll.
Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und Bundesvorsitzende des VAMV: „Bisher hat sich das UVG als einzige familienpolitische Maßnahme er-wiesen, die gezielt die Armut von Alleinerziehenden bekämpft. Eine Abschaffung dieser Leistung würde noch mehr Kinder in die Armut treiben. Der Kinder-zuschlag geht völlig an den Alleinerziehenden vor-bei. Wir fordern die Politik auf, das UVG nicht anzu-tasten. Beim Kinderzuschlag sind entsprechende Änderungen vorzunehmen, um auch die Kinder Al-leinerziehender in den Leistungsbezug zu bringen.“
Berlin, 1.9.2005
Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V.
Hasenheide 70 10967 Berlin Tel. 030-69 59 78 6 Fax 030-69 59 78 77 kontakt@vamv.de www.vamv.de
Bundesvorsitzende Edith Schwab
Bundesgeschäftsführerin Peggi Liebisch
Wissenschaftliche Referentinnen Marion von zur Gathen Sabina Schutter
1967 gegründet als Verband lediger Mütter
Mitglied bei:
AGF: Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Familienverbände
Deutscher Frauenrat
Paritätischer Wohlfahrtsverband
Deutscher Familiengerichtstag
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge
National Coalition zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention
WFO: Internationaler Verband der Familienorganisationen ...zurück |
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